In der letzten Zeit muss man als Versicherungsnehmer froh sein, wenn man im Rahmen einer Ausschreibung überhaupt ein Angebot erhalten hat. Gerade in den letzten Monaten dieses Jahres hat sich die Marktlage für industrielle Kunden, aber auch öffentliche Institutionen deutlich verschlechtert. Ausschreibungen wurden reihenweise aufgehoben, aber nicht nur dann, wenn sie einfach falsch konzipiert worden sind. In diesen Fällen gab es schon immer zahlreiche Ausschreibungen, die ohne Ergebnis geendet sind.
November und Dezember waren Monate, in denen manche Versicherer aus Kapazitätsgründen nicht mehr an Ausschreibungen teilgenommen haben, obwohl sie es in der Vergangenheit eigentlich immer getan haben. Selbst Vermittler wie BüchnerBarella haben in vielen Ausschreibungen kein Angebot mehr abgeben können, weil sie von den Risikoträgern nichts erhalten haben. Insbesondere dann, wenn eine vollständige Elementarschadenversicherung ausgeschrieben wurde und es Vorschäden gab (z. B. aus dem Sommer 2021), wurden keine Angebote mehr abgegeben oder aber die Prämie im Bereich der Elementarschadenversicherung war so hoch, dass ein Kunde sie kaum akzeptieren konnte.
Man wird also gerade 2024 genau prüfen müssen, in welchen Fällen die Ausschreibung zu empfehlen ist oder ob man darauf setzen sollte, dass ein bestehender Vertrag sich stillschweigend verlängert. Häufig nehmen aber die Versicherer öffentlichen Auftraggebern diese Entscheidung ab, indem sie den Vertrag selbst kündigen. Leider kündigen die Versicherer häufig so etwas nicht mit ausreichender Vorlaufzeit an, sodass derjenige, der seinen neuen Vertrag in dem vergaberechtlich vorgeschriebenen Weg zustande bringen möchte, in Zeitnot gerät.
Versicherungsnehmer, die über eine kritische Schadenbelastung verfügen, sollten also tunlichst frühzeitig beginnen, um sich auf eine Ausschreibung vorzubereiten. Denn gerade bei kritischen Schadenquoten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Versicherer seinerseits aktiv wird und den Vertrag kündigt oder aber die Kündigungsfrist verkürzt.