Cyberversicherer machen in der Regel Werbung auch dergestalt, dass mit dem Abschluss einer Cyberversicherung auch umfangreiche Assistance-Dienstleistungen im Schadenfalle verbunden sind. So garantiert mancher Cyberversicherer seinen Kunden binnen weniger Stunden den Einsatz eines Quick-Response-Teams, dass sofort Schadenminderungsmaßnahmen durch entsprechende Fachleute (EDV-Dienstleister, Forensik-Fachleute, Public-Relation-Berater, Anwälte usw.) ergriffen werden. Nicht wenige Kunden schließen eine Cyberversicherung gerade im Hinblick auf diese Dienstleistungen ab.

 

Durch die neue NIS-2-Richtlinie wird dieser Aspekt noch wichtiger, da durch den Abschluss einer Cyberversicherung zumindest Teile der Risikomanagementmaßnahmen, die durch die Richtlinie vorgeschrieben werden, erfüllt werden.

 

Solche Dienstleister werden in der Regel direkt vom Versicherer (oder aber vom eingeschalteten Assekuradeur) beauftragt. So geschah dies in der Regel auch durch Cogitanda, die als Versicherungsvertreter gemäß § 34d I Gewo aufgetreten sind. Demzufolge hat es auch sehr viele Dienstleistungsverträge zwischen Cogitanda und diversen Dienstleistern gegeben.

 

Man sollte meinen, dass Cogitanda hier nicht auf eigene Rechnung gehandelt hat, sondern diese Aufträge in Erfüllung der Verpflichtung aus den zugrundeliegenden Versicherungsverträgen (also für den Versicherer oder das Versicherungskonsortium) abgeschlossen hat. Bei der ERGO sieht man dies allerdings anders. Dies hat zur Folge, dass Verträge, die von Cogitanda abgeschlossen wurden, auch dann, wenn sie solche Maßnahmen in einem Schadenfall betreffen, von der ERGO nicht im Rahmen der Schadenbearbeitung geprüft und Ansprüche sodann (soweit schadenbedingt) bezahlt werden. Vielmehr fordert die ERGO diese Dienstleister auf, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Nun ist bekannt, mit welchen Erfüllungsquoten man in einem solchen Insolvenzverfahren rechnen darf.

 

Selbst wenn sich die Rechtsauffassung der ERGO hier als zutreffend herausstellen sollte (was wir sehr stark bezweifeln, da Cogitanda wie oben angemerkt als Vertreter von Versicherungen tätig gewesen ist), so dürfte dies möglicherweise das Ende der Tätigkeit von Assekuradeuren und Managing General Agents, zumindest bezogen auf die Cyberversicherung, bedeuten.

 

Denn Dienstleister werden dann voraussichtlich nicht mehr im Auftrag von Assekuradeuren tätig werden, sondern sie werden die Beauftragung nur noch von den Risikoträgern selbst entgegennehmen. Damit entfällt aber weitgehend der Sinn für Versicherer, sich in diesem speziellen Bereich eines Assekuradeurs zu bedienen.

 

Vor diesem Hintergrund, so meinen wir, sollten sich alle betroffenen Versicherer sehr genau überlegen, welche Aussagen sie in einem solchen Falle gegenüber Kunden und beauftragten Dienstleistungsunternehmen treffen.

Zurück zur Newsübersicht

DAS SIND WIR

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für unabhängige Versicherungsberatung und Risikomanagement. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Kommunen, Städten, Gemeinden, sonstigen öffentlichen Institutionen und Unternehmen. Wir betreuen zudem Ihre EU-weiten und nationalen Versicherungsausschreibungen für einen perfekten Versicherungsschutz. Eine Spezialisierung bieten wir für Abfallentsorgungs- und Recyclingunternehmen sowie Stadtwerke und Versorgungsunternehmen.

RUFEN SIE UNS AN

Mainzer Straße 17, 04109 Leipzig
Telefon: 0341 / 65225-0
Telefax: 0341 / 65225-20
E-Mail: info@sittner-versicherungsberatung.de

Bürozeiten

MO – DO 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
FR 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Copyright 2025. All Rights Reserved. | Design and SEO by 2P&M Werbeagentur
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close