Wohl demjenigen, der nicht versichert ist!
Der Titel dieses Beitrages ist natürlich nicht ernst gemeint!
Die Praxis bei Katastrophenschäden zeigt aber, dass dies bisweilen richtig sein kann. Sowohl bei den Flutschäden an Ahr und Erft als auch bei Schäden infolge von Schließungsmaßnahmen während der Coronapandemie hat sich gezeigt, dass es ein ungutes Konkurrenzverhältnis zwischen staatlichen Unterstützungsleistungen und abgeschlossenen Versicherungsschutz gibt.
So wurde zu Beginn der Pandemie vielen Versicherungsnehmern die staatliche Unterstützung mit der Begründung versagt, dass diese versichert waren.
Andererseits haben Versicherer Leistungen insoweit abgelehnt, da die Versicherungsnehmer öffentliche Unterstützungsleistungen empfangen haben.
Ähnlich war dies auch bei den Opfern der Flutkatastrophe an der Ahr.
Frau Rechtsanwältin Enger von der Kanzlei Segger Insurance Law, Köln, hat sich aus rechtlicher Sicht mit diesem Dilemma befasst. Ihr Lösungsansatz für die Elementarschäden in Form einer Versicherungspflicht ist jedoch in Deutschland nicht besonders populär.
Die Aufforderung an den Gesetzgeber zumindest klarzustellen, wie sich staatliche Unterstützungsleistungen und bestehende Versicherungen zueinander verhalten, ist aber sicher richtig. Ob uns das in der Praxis im Moment weiterhilft, ist eine andere Frage.