Versicherungsausschreibung vom Spezialisten
Die Ausschreibung von Versicherungsverträgen ist an sich nichts Neues und hat auch schon stattgefunden, als es noch kein reguliertes Vergabeverfahren für öffentliche Unternehmen gab. Wir unterstützen Unternehmen in ganz Deutschland - auch die, die dem Vergaberecht nicht unterliegen - bei der Optimierung ihres Versicherungsbestandes, der Neuausschreibung Versicherungsverträgen sowie der EU-weiten Ausschreibung von Versicherungsverträgen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Unternehmen sich der Dienstleistung eines oder mehrerer Versicherungsmakler bedient. Auch diese können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und mittels eines Angebotes ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Wenden Sie sich an uns und nehmen Sie unsere umfangreichen Beratungsdienstleistungen in Anspruch!
Ausschreibung von Versicherungsverträgen und Versicherungsmaklerleistungen
Bei der Durchführung von Versicherungsausschreibungen ist es besonders wichtig, zunächst die Vergleichbarkeit der Leistungsumfänge zu gewährleisten. Da lndustrieversicherungsverträge häufig mit einem Bedienungswerk über 60 Seiten versehen sind, ist dies keine Selbstverständlichkeit. Durch unser Fachwissen, die Branchenkenntnis und unsere langjährige Erfahrung sind wir in der Lage, dies anbieten zu können.
Auch die Ausschreibung von Versicherungsmaklerdienstleistungen kann nur mittels der entsprechenden Erfahrungen für einen Mandanten erfolgreich durchführt werden. Hier kommt es nicht nur darauf an, die Leistungen vergleichbar zu gestalten, sondern insbesondere auch darauf, durch die nötige Branchenkenntnis die unterschiedliche Leistungsfähigkeit vonVersicherungsmaklern beurteilen zu können.
Setzen Sie auf unsere Expertise in der Versicherungsausschreibung
Unsere Jahrelange Erfahrung. Unter anderem durch leitende Funktionen bei drei der deutschlandweit und weltweit größten lndustrieversicherungsmakleruntemehmen erlaubt es uns, für unsere Mandanten die notwendige Unterstützung zu tiefem, wenn es um die Versicherungsausschreibung geht. Werfen Sie einen Blick in unsere Referenzen!
Übrigens: Versicherungsmaklertätigkeiten und Versicherungsberatertätigkeiten müssen sich nicht per se gegenseitig ausschließen. Es sind zwar ähnliche, aber nicht gleiche Dienstleistungen, die auch aufeinander aufbauen bzw. sich ergänzen können. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Informationen zum Berufsstand.