KUNSTAUSSTELLUNGSVERSICHERUNG
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Großstädte, aber auch durchaus der eine oder andere Landkreis, haben Museen und verfügen dementsprechend auch über Kunstausstellungsversicherungen. Die Kunstausstellungsversicherung ist eine Spezialversicherung der Transportversicherung. Sie wird normalerweise für sämtliche Exponate, ob in Ausstellungsräumen oder in Depots, abgeschlossen.
Grundsätzlich sollte eine Kunstausstellungsversicherung die versicherten Sachen vor sämtlichen unvorhergesehen eintretenden Schäden schützen. Versichert sind also auch Beschädigungen durch Besucher oder eigenes Personal.
Es besteht eine Konkurrenz zur Inventarversicherung, in der Kunstwerke (oftmals mit einer bestimmten Obergrenze versehen) im Regelfall mitversichert sind. Die Bedingungswerke der Inventarversicherung enthalten aber häufig Bestimmungen, die dem Charakter von Kunstwerken nicht gerecht werden (z.B. bei der Definition des Versicherungswertes). Daher ist es generell zu empfehlen, solche Spezialversicherungen abzuschließen.
Auch bei Kunstausstellungsversicherungen gibt es erhebliche Unterschiede in der Vertragsqualität. Niemals ist es ausreichend, nur die Allgemeinen Bedingungen zu Grunde zu legen. Der Versicherungsschutz wird entscheidend bestimmt (hier unterscheidet sich die Kunstausstellungsversicherung nicht von dem oben beschriebenen Sachversicherungssparten) durch die Qualität der Besonderen Vereinbarungen.
Die Kunstausstellungsversicherung zeichnet sich in aller Regel durch einen exzellenten Schadenverlauf aus. Gleichwohl ist es unüblich, Selbstbehalte zu vereinbaren. Darüber sollte aber bei der Neuordnung des Versicherungsschutzes nachgedacht werden.
Auch bei der Kunstausstellungsversicherung ist festzustellen, dass diese im Wesentlichen bei den Versicherern abgeschlossen worden sind, die auch die Gebäude- und Inventarversicherung zeichnen. Dies ist aber keineswegs zwingend, da es Versicherungsunternehmen gibt, die speziell in diesem Bereich der Kunstausstellungsversicherung über exzellente Bedingungswerke verfügen und die auch hier gute Prämien anbieten. Es spricht nichts dagegen, die Kunstausstellungsversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen abzuschließen als die Gebäude- und Inventarversicherung.
Einen solchen Abschluss muss die eingehende Analyse des angebotenen Bedingungswerkes und der Prämien vorausgehen. Bei den Bedingungswerken sollte man besonders auf den Bereich der Obliegenheiten einen Schwerpunkt setzen. Häufig werden dort Verpflichtungen als Obliegenheit formuliert, die der Versicherungsnehmer in der täglichen Praxis nicht einhalten kann. In solche einem Fall ist der Versicherungsschutz dann von vornherein in Gefahr.
Oft werden auch gravierendere Defizite des Versicherungsschutzes festgestellt. So gibt es teilweise keine dem Kunstmarkt entsprechende Wertdefinition. Der Vollwert (z.B. bei Feuerschäden wichtig) ist in den vergangenen Jahren nicht der Marktpreisentwicklung angepasst worden (Auktionspreise für hochwertige Kunstwerke sind stark gestiegen) oder Erstrisikosumme ist nicht adäquat zu den vorgefundenen Risiken gewählt worden.
Gibt es einen Wettbewerbsmarkt?
Im Rahmen von EU-weiten und nationalen Ausschreibungen von Kunstausstellungs-versicherungen ist es aber schon gelungen, trotz deutlicher Anhebung der Limite und Versicherungssummen, eine nennenswerte Prämienreduzierung zu erreichen. Grund ist der in den vergangenen Jahren durch den Wettbewerb eingetretene Prämienverfall.