BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
UND UMWELTHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
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Bei kommunalen Abfallwirtschaftsunternehmen besteht dieser Versicherungsschutz überwiegend bei den Kommunalversicherern oder den kommunalen Schadenausgleichen. Private Recyclingunternehmen schließen jedoch im normalen Versicherungsmarkt entsprechende Versicherungsverträge ab. Je nach Größe des Unternehmens stellen sich hier dann die gleichen Anforderungen, die z. B. auch für größere Industrieunternehmen gelten. Ein Hauptaugenmerk liegt hier immer auf der Vollständigkeit der Betriebsbeschreibung, denn diese entscheidet im Schadenfall darüber, ob überhaupt Deckungsschutz besteht. Aber auch Bereiche, wie die erweiterte Produkthaftung (wenn z. B. Recyclingmaterial produziert wird, das dann in ein Endprodukt einfließt) und insbesondere die Umwelthaftpflichtversicherung, sind Themenfelder, in denen bei der Gestaltung von Haftpflichtversicherungsverträge oft Fehler gemacht werden.
Hier ist also eine genaue Betrachtung der Risikoverhältnisse und eine anschließende Analyse und ggf. Umgestaltung des Haftpflichtversicherungsschutzes von großer Bedeutung.