D&O VERSICHERUNG
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Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und Gremienmitglieder sowie leitende Angestellte. Bei Kapitalgesellschaften (egal, ob öffentlich oder privat) ist diese Versicherung mittlerweile Standard. Bei anderen Rechtsformen, wie z. B. Zweckverbänden oder Anstalten öffentlichen Rechts, haben wir die Erfahrung gemacht, dass es noch Institutionen gibt, die auf eine solche Versicherung bislang verzichten. Wir sind allerdings der Auffassung, dass ein Verzicht auf diesen Versicherungsschutz für die Organe ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Der Vorstand einer Anstalt öffentlichen Rechts z. B. haftet nach einem vergleichbaren Haftungsmaßstab wie ein GmbH-Geschäftsführer oder der Vorstand einer Aktiengesellschaft.
Ansprüche entstehen mithin schon bei Schäden, die durch einfach fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen entstehen. In der D&O-Versicherung hat sich der Markt in der letzten Zeit wieder beruhigt und es gibt sogar wieder einen erhöhten Wettbewerb, der teilweise zu Prämiensenkungen führt. Wie bei allen anderen Versicherungsverträgen auch kommt es bei der D&O-Versicherung auf die Qualität der Versicherungsbedingungen an. Kleinigkeiten können hier darüber entscheiden, ob Deckung besteht oder nicht. Wir beraten in diesem Segment nicht nur bei der Gestaltung und eventuellen Ausschreibung des Versicherungsschutzes, sondern unterstützen auch bei der Abwicklung von Schäden.
Ausschreibungen von D&O-Versicherungen führen wir regelmäßig durch, in Ausnahmefällen auch im Wege der öffentlichen oder EU-weiten Ausschreibung.