KFZ-VERSICHERUNG
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Die Kfz-Versicherungen (also Haftpflicht- und Kaskoversicherungen) bedürfen keiner Erläuterung, da der Inhalt allgemein bekannt ist.
Die meisten Kommunen sind entweder bei den Kommunalen Schadenausgleichen oder bei den Kommunalversicherern versichert. Sicherlich besteht aber auch ein gewisser Marktanteil der öffentlich-rechtlichen und der privaten Versicherer.
Im Kfz-Versicherungsbereich herrscht seit jeher ein heftiger Wettbewerb, und zwar sowohl auf der Prämien- als auch auf der Bedingungsseite.
Für Kommunen mit einer besonders guten Schadenquote (also Relation zwischen gezahlter Nettoprämie und durchschnittlichen Schadenaufkommen pro Jahr) war es daher schon immer lohnenswert, Vergleiche anzustellen. Auch ist feststellbar, dass insbesondere im Bereich der Kaskoversicherung viele private Versicherer willens und in der Lage sind, weitergehenden Versicherungsschutz anzubieten als dies die Kommunalversicherer und Schadenausgleiche tun. Letztere bieten Versicherungsschutz in der Regel lediglich auf Basis der AKB, also der Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen, an.
Gibt es Ausschreibungen in diesem Bereich?
In letzteren Bereich gibt es im Gegensatz zu den oben genannten Versicherungsbereichen gelegentlich auch EU-weite Ausschreibungen.
In diesen Ausschreibungen sind allerdings durchaus schon erhebliche Prämienreduzierungen für die ausschreibende Körperschaft erzielt worden. Ferner ist es oftmals auch gelungen, deutliche Verbesserungen des Versicherungsschutzes zu erreichen.
Auch Vereinfachungen der Handhabung gehen mit neuen Modellen einher. So wird z. B. pro Fahrzeug einer bestimmten Gruppe (PKW, LKW, Anhänger) oft eine für alle Fahrzeuge dieser Gruppe gleiche Stückprämie angeboten. Zugänge und Abgänge werden mitversichert und mit einem einfachen Abrechnungsverfahren erfasst. Auf diese Weise spart die Verwaltung Arbeitsaufwand und der Versicherer Kosten.