KOMMUNALE
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
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Der Begriff "Haftpflicht" ist in keinem Gesetz definiert. Er umschreibt die Verpflichtung zum Ersatz des einem Dritten zugefügten Schadens. Die Verpflichtung zum Schadenersatz kann einerseits gesetzliche Anspruchsgrundlagen und andererseits vertragliche Anspruchsgrundlagen haben. Für Kommunen sind die Vorschriften über unerlaubte Handlungen §§ 823 bis §§ 853 BGB von besonderer Bedeutung.
Zweck der kommunalen Haftpflichtversicherung ist es, Kommunen und andere Gebietskörperschaften vor finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen, die sie dann erleiden können, wenn sie von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen schadenersatzpflichtig gemacht werden.
Wer bietet einen solchen kommunalen Versicherungsschutz an?
Verbreitet sind die Kommunen teilweise in sog. "Schadenausgleichen" organisiert. Dabei handelt es sich um nicht-rechtsfähige Vereine, in denen die Gebietskörperschaften Mitglied sind.
In einem Umlageverfahren werden dort die entstehenden Haftpflichtschäden verteilt. Bekannte Umlageverfahren sind z. B. der Kommunale Schadenausgleich Berlin, der Kommunale Schadenausgleich Hannover oder der Kommunale Schadenausgleich westdeutscher Städte in Bochum.
Daneben wird von Kommunalversicherern ein Spezialprodukt in diesem Bereich angeboten. Dies sind z.B. der GVV Kommunalversicherung Köln oder aber auch vergleichbare Versicherer in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin.
Besonderheiten
Ein besonderes Merkmal des Deckungsschutzes über Schadenausgleiche und Kommunalversicherer ist, dass dort keine Limitierung der Haftung durch eine Deckungssumme vereinbart wird. Lediglich im Bereich der Umwelt-Haftpflichtversicherung werden in der Regel Begrenzungen z.B. auf EUR 20 Mio. oder EUR 30 Mio. pro Schaden vorgenommen. Diese sind aber sehr auskömmlich gewählt. Ein weiterer Vorteil dieser Spezialdeckung ist es, dass eine sehr weitgehende Einbeziehung von Umweltanlagen stattfindet, ohne dass man diese einzeln deklarieren muss. Privatversicherer bieten eine solch pauschale Einbeziehung von Umweltanlagen (z.B. auch kleinere Kraftwerke, Kläranlagen, Deponien) nicht an.
Wie ist die Wettbewerbssituation? Gibt es Alternativen zur kommunalen Haftpflichtversicherung?
Diese Alleinstellungsmerkmale sind es auch, die dafür sorgen, dass es in diesem Segment bislang zu nahezu keinem Wettbewerb um kommunale Haftpflichtversicherungen gekommen ist.
Kaum ein privatrechtliches Versicherungsunternehmen ist willens und in der Lage, vergleichbare Produkte zu diesen Preisen zu bieten (dies ist zumindest die derzeitige Marktlage). Natürlich wäre es wünschenswert, wenn auch hier ein bestimmter Wettbewerb aufkäme, zumal viele Kommunen über exzellente Schadenverläufe im Bereich der Haftpflichtversicherung verfügen.