Der überwiegende Teil der Kunstsammlungen befindet sich nicht in privater, sondern in öffentlicher Hand. Nahezu jede Großstadt verfügt über ein Museum, zu dem es auch Kunstausstellungsversicherungen gibt oder zumindest geben sollte. Schadenfälle, wie der Brand der Anna-Amalia-Bibliothek, der Einsturz des Historischen Stadtarchivs Köln oder zuletzt der Diebstahl der Maple Leaf Münzen zeigen in der Praxis, welchen Wert eine Versicherungspolice hat. Bei großen Policen werden nicht selten die Schwellenwerte der EU-weiten Ausschreibungen überschritten, so dass wesentliche Vertragsänderungen oder Neuabschlüsse nur im Wege des EU-weiten Ausschreibungsverfahrens zulässig sind. Wir haben bereits für zahlreiche öffentliche Museen und Sammlungen den Kunstausstellungsversicherungsschutz EU-weit ausgeschrieben.
Analyse in Bezug auf Vertragsinhalt und Risikoabdeckung
Wie in allen anderen Versicherungsbereichen auch steht vor der Ausschreibung eines solchen Vertrages eine Analyse in Bezug auf Vertragsinhalt und Risikoabdeckung. Häufig bestehen solche Kunstausstellungsverträge schon seit vielen Jahren zu unveränderten Versicherungssummen, Bedingungen und Prämienhöhen. Wenn man die Entwicklung der Auktionspreise im Kunstmarkt der letzten Jahre beobachtet hat, so wird man nicht umhinkommen, festzustellen, dass manche Policen erheblich zu geringen Versicherungssummen und Maxima enthalten. Andererseits hat die Bedingungsfortbildung zu immer besseren Versicherungsmöglichkeiten geführt und der Verfall der Prämien gerade in diesem Segment in den vergangenen Jahren war und ist erheblich. Zur Durchführung eines solchen Verfahrens, aber auch zur Konzeption einer risikoadäquaten und marktgerechten Kunstausstellungspolice sind Sachverstand und Erfahrung erforderlich. Wir sondieren hier für unsere Mandanten den Markt und vergleichen z. B. auch die Konzepte der in diesem Segment spezialisierten Kunstversicherungsmakler. Gerade der Wettbewerb der Kunstversicherer sowie der Kunstversicherungsmakler untereinander führt in der Regel zu bestmöglichem Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen.
Im Schadenfall an Ihrer Seite
Auch im Schadenfall bei Kunstausstellungsversicherungsverträgen gilt, dass der Versicherungsnehmer, der zwar in der Regel mit Kunstsachverstand ausgerüstet ist, nicht jedoch Versicherungsexperte ist, in diesem Bereich Unterstützung benötigt. Dies gilt nicht nur für die Auslegung und Anwendung der Versicherungspolice, sondern umfasst auch die Auswahl von Sachverständigen.