FEUERVERSICHERUNGEN
UND SACHVERSICHERUNGEN
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Stadtwerke betreiben oft Kraftwerke zur Erzeugung von Energie. Diese können verschiedene Technologien nutzen, darunter Kohlekraftwerke, Gaskraftwerke, Biomassekraftwerke, Windkraftanlagen sowie Solar- und Wasserkraftwerke. Ferner verfügen Stadtwerke häufig über Umspannwerke, Gasverteilungsnetze, Wasserversorgungsanlagen, Abwasserentsorgungsanlagen, Fernwärmeanlagen. Einige Stadtwerke betreiben auch Telekommunikationsinfrastrukturen.
Diese technischen Anlagen dienen als Basis für die Erbringung der Dienstleistung, die Stadtwerke bereitstellen, um die Versorgung sicherzustellen. Nahezu jedes Stadtwerk verfügt über einen entsprechenden Sachversicherungsschutz sowohl für die technischen Anlagen als auch für die weiteren Objekte wie Verwaltungen oder Lager. Der Versicherungsschutz erstreckt sich häufig auf die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel und Einbruchdiebstahl (im Rahmen der Inhaltsversicherung). Viele Unternehmen sind mittlerweile auch dazu übergegangen die weiteren Elementargefahren, also u.a. Überschwemmung/ Hochwasser, Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, zu versichern. Vereinzelt werden auch noch weitere Gefahren (z.B. Böswillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Glasbruch) in den Versicherungsschutz einbezogen. Der Fokus sollte hingegen auf die Gefahren gelegt werden, die durch das Risikomanagement identifiziert und als versicherungswürdig erachtet wurden.
Bei vielen Kunden herrscht immer noch der Trugschluss, dass die Inhalte des am Markt zu findenden Versicherungsschutzes weitestgehend homogen sind. Das ist keinesfalls so. Gerade in der Sachversicherung von Versorgungsunternehmen findet man immer wieder gravierende Deckungslücken. Man muss dabei wissen, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur die Grundlage des Versicherungsschutzes bilden. Es ist unumgänglich Klarstellungen und Deckungserweiterungen durch besondere Bedingungen zu vereinbaren, um die notwendige Vertragsqualität herzustellen.
Nach §102 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) handelt es sich bei Tätigkeiten von Energie- und Wasserversorgungsunternehmen um sogenannte Sektorentätigkeiten. Diese öffentlichen Auftraggeber unterliegen der Sektorenverordnung (SektVO). Besonders der Bereich der Sachversicherung ist häufig eine der größten Positionen im Versicherungskonzept von Stadtwerken. Wir haben in den vergangenen Jahren diverse Versorgungsunternehmen bei der Durchführung von EU-weiten Ausschreibungen ihres Versicherungsschutzes unterstützt. Auch uns hat es überrascht, dass durchgängig Vertragsqualitäten verbessert und trotz alledem Versicherungsprämien eingespart werden konnten.