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Schaden- und Obliegenheitsmanagement

Gerade im Bereich öffentlicher und institutioneller Versicherungsnehmer, aber auch bei Industrieunternehmen, die nicht über eine eigene Risikomanagement- und Versicherungsabteilung verfügen, findet das Obliegenheits- und Schadenmanagement oft nicht die erforderliche Beachtung.

Vertragliche Verpflichtungen durch ein zuverlässiges Obliegenheitsmanagement im Blick behalten

Das Obliegenheitsmanagement beginnt sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht erst mit Eintritt des Schadenfalls. Der erste Schritt in der Regel, sich über die vertraglichen Obliegenheiten Klarheit zu verschaffen. Gerade Sach- und Technische Versicherungsverträge enthalten eine Vielzahl verschiedener Obliegenheiten, deren wichtigste die Einhalten von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Auflagen ist. Im Schadenfall kann die Nichteinhaltung dieser vertraglich übernommenen Verpflichtungen einschneidende Konsequenzen haben.

Beugen Sie für den Schadenfall vor!

Oft wissen Versicherungsnehmer aber gar nicht um die in ihren Versicherungsverträgen zugrundeliegende Obliegenheiten und sind im Schadenfall unangenehm überrascht, wenn der Versicherer sich deren Einhaltung nachweisen lässt. Ein professionelles Obliegenheitsmanagement wirkt hier vorbeugend.

Verhalten nach Eintritt des Versicherungsfalles

Unter Schadenmanagement versteht man sämtliche Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer, die aus versicherungsvertraglicher Sicht nach Eintritt eines Schadens anfallen. Dies umfasst die Erfüllung von vertraglichen Obliegenheiten, wie z.B. die Schadenminderungspflicht, die Auskunftspflicht, genauso wie die Koordination und Führung der Verhandlungen mit den Schadenregulierern der Versicherungsunternehmen. Versicherungsnehmer sind häufig unsicher, wie im Schadensfall (insbesondere bei Großschäden) oder auch vorbeugend bestmöglich gehandelt werden sollte.

Vorgehensweise von Versicherern - und die Folgen für Ihr Schadenmanagement

Bei Großschäden sind meistens mehrere Versicherer an den Schadenverhandlungen beteiligt.
Oftmals gilt dies auch spartenübergreifend, falls es sich z.B. neben einem Sachschaden auch gleichzeitig um einen Haftpflicht- oder Maschinenversicherungsschaden handelt.
Zu beobachten ist, dass Versicherer bei Großschäden nahezu sofort Sachverständige beauftragen, die oftmals nicht nur die Höhe des Schadens ermitteln sollen, sondern auch mit der Frage nach möglichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften befasst sind. Dies geschieht bisweilen nicht nur im Sachverständigenverfahren (bei dem jede Partei einen Sachverständigen benennt und diese einen zusätzlichen Obmann für Streitfragenernennen), sondern auch in sogenannten „Beiratsverfahren", bei dem der Sachverständige sowohI für Versicherer als auch für Versicherungsnehmer tätig ist.
Versicherer akzeptieren fast ausschließlich Sachverständige aus dem Kreise des „Bundes Technischer Experten" (BTE), die nach eigenem Bekunden den wesentlichen Anteil der in Deutschland eintretenden Versicherungsschäden bearbeiten. Diese Sachverständigen erhalten einen Großteil ihrer Aufträge aus dem Kreis der Versicherer. Insofern hat sich eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Schadenregulierern der Versicherer entwickelt.

Geeignete Sachverständige auswählen - wir wissen wie

Aufgabe von uns als Versicherungsberater und Schadenmanager ist es daher, bei der Auswahl der eigenen Sachverständigen darauf zu achten, dass mögliche Interessenkollisionen so gering wie möglich gehalten werden. Gleiches gilt im Übrigen dann, wenn im Versicherungsrecht versierte Anwälte zurate gezogen werden müssen.
Dies wird zunehmend häufig erforderlich. Auch dort gibt es Anwaltskanzleien, die überwiegend für die Versicherungswirtschaft arbeiten und andere Kanzleien, die im Wesentlichen die Gegenseite, also die Versicherungsnehmer, vertreten.

Fachkundige Unterstützung für Ihr Unternehmen

Unternehmen, aber auch der durchschnittliche öffentliche Auftraggeber (z.B. Gebietskörperschaften) verfügen in der Regel weder über die Ressourcen noch über die Spezialkenntnisse, komplexe Schäden völlig eigenständig abzuwickeln. Hier gilt es, den Wissensvorsprung, den professionelle Schadenregulierer von Versicherungsgesellschaften haben, auszugleichen.
Auch wird heute fast standardmäßig (sofern dies möglich ist) die Versicherungssumme überprüft, um eventuell den Einwand der Unterversicherung geltend machen zu können. Die Gewährung von "Kulanz" ist bei Großschäden eher unüblich geworden. Daher sind Versicherungsnehmer bei Großschäden erfahrungsgemäß gut beraten, möglichst von Anfang an ein professionelles Schadenmanagement einzurichten. Wir beraten Sie gerne, wenn es um die Abwicklung von Schäden geht und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

DAS SIND WIR

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für unabhängige Versicherungsberatung und Risikomanagement. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Kommunen, Städten, Gemeinden, sonstigen öffentlichen Institutionen und Unternehmen. Wir betreuen zudem Ihre EU-weiten und nationalen Versicherungsausschreibungen für einen perfekten Versicherungsschutz. Eine Spezialisierung bieten wir für Abfallentsorgungs- und Recyclingunternehmen sowie Stadtwerke und Versorgungsunternehmen.

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