D&O
VERSICHERUNG
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Was ist eine D&O-Versicherung?
Der Name der D&O-Versicherung stammt aus den USA und steht für "Directors and Officers liability". Es handelt sich dabei um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die z. B. auch für Organmitglieder kommunaler Einrichtungen angeboten wird.
Die Ansprüche, die über eine D&O-Versicherung reguliert werden, sind grundsätzlich im Bereich der kommunalen Haftpflichtversicherung nicht mitversichert. Es handelt sich um Schadenersatzansprüche in Form von Vermögensschaden (also nicht Sach- und Personenschaden).
Braucht eine Kommune oder Gebietskörperschaft einen D&O-Versicherungsvertrag?
Umstritten ist, in welchen Fällen ein solcher Versicherungsabschluss für eine Kommune oder Gebietskörperschaft überhaupt notwendig ist. Es herrscht viel Verwirrung, insbesondere bei der Frage, ob und in welchen Fällen Gremienmitglieder den Haftungsmaßstäben z. B. gemäß §§ 43 ff GmbHG oder §§ 91 ff. AktG unterliegen.
In jedem Fall liegt der Bedarf für diejenigen Mitarbeiter oder Ratsmitglieder vor, die in Organen von kommunalen Gesellschaften oder Beteiligungsunternehmen tätig sind. Dies gilt zumindest dann, wenn über das Unternehmen keine separate D&O-Versicherung besteht. Dieser Abschluss gebührt in den beschriebenen Fällen schon die Fürsorge für Mitarbeiter und der Wunsch nach qualifizierten Kandidaten zur Stärkung und Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstverwaltung.
Ferner wird im Falle einer Inanspruchnahme durch den Abschluss einer D&O-Versicherung auch die entsprechende Haftungsmasse begründet, die ohne eine Versicherung vielleicht gar nicht vorhanden wäre.
Nach dem Schadenpotential, das durch Pflichtverletzungen des versicherten Personenkreises entstehen kann, ist auch die Deckungssumme zu bemessen. Diese sollte hinreichend hoch sein, was aber im Einzelfall zu beurteilen ist.
Eine genaue Analyse der Haftungssituation der zu versichernden Personen (in der Regel Gremienmitglieder von kommunalen Unternehmen oder anderen Institutionen) sollte einem Abschluss in diesem Bereich in jedem Fall vorausgehen.
Wie ist die Wettbewerbssituation?
In der Praxis hat sich gezeigt, dass in diesem Segment die Angebote der angestammten Versicherer oftmals nicht wettbewerbsfähig sind. Eine genaue Markterkundung und Angebotseinholung im Bereich der für D&O-Versicherung spezialisierten Anbieter ist unerlässlich. Hierbei ist zu beachten, dass die Deckungskonzepte der einzelnen Anbieter teilweise erhebliche Unterschiede in der Qualität des Versicherungsschutzes aufweisen.
Bei der Konzeption eines solchen Versicherungsschutzes (und hier spielt es keine Rolle, ob die Gebietskörperschaft selbst Versicherungsnehmer ist oder ein kommunales Unternehmen) muss man auch auf die Eigenheiten dieses speziellen Marktsegments, wie z.B. die durch kommunales Haushaltsrecht in den meisten Fällen bestehender Enthaftungsverpflichtung der Kommune für entsandte Gremienmitglieder, Rücksicht nehmen. Beachtet man solche Regelungen nicht, kann dies in der Konsequenz sogar dazu führen, dass der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es sich hierbei um ein Marktsegment handelt, in dem erheblicher Wettbewerb herrscht und in dem ein genauer Vergleich unerlässlich ist.
Im Jahre 2020 haben die Versicherer begonnen, Verträge zu kündigen, um höhere Prämien und zusätzliche Leistungsanschlüsse zu vereinbaren.
Ausschreibungsverfahren, egal ob eine EU-weite oder nationale Ausschreibung, von D&O-Versicherungsverträgen sind eher selten. Dies liegt natürlich auch daran, dass die Prämien in der Regel deutlich unterhalb der Schwellenwerte liegen. Wir haben aber im Rahmen größerer Ausschreibungen durchaus auch schon Ausschreibungen von D&O-Versicherungsverträgen für unsere Mandanten aus dem Bereich der Gebietskörperschaften und öffentlichen Institutionen durchgeführt.