ELEKTRONIKVERSICHERUNG
UND PV-ANLAGENVERSICHERUNG
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Bei der Elektronikversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung. Das bedeutet, der Versicherungsschutz wird für alle Gefahren gewährt, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl.
Für die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl besteht fast immer bereits Versicherungsschutz im Zuge der Sachversicherung / Feuer- und EC-Versicherung. Bei stationären Geräten innerhalb versicherter Gebäude muss darauf Acht gegeben werden, dass entweder die Versicherungssumme in der Sachversicherung / Feuer- und EC-Versicherung reduziert oder aber die Grundgefahren in der Elektronikversicherung ausgeschlossen werden. Tut man dies nicht, besteht eine Doppelversicherung.
Bei alten Versicherungsverträgen finden wir häufig noch sogenannte Elektronik-Einzeldeklarationen. Bei dieser Form der Vertragsgestaltung wird jedes elektronische Gerät einzeln benannt. Hierbei besteht die Gefahr, dass Zu- und Abgänge nicht regelmäßig erfasst werden und lückenhafter Versicherungsschutz entsteht. Aus diesem Grund vereinbart man mit den Versicherern heutzutage immer eine Elektronik-Pauschalversicherung. Hiernach werden alle versicherten Sachen einer Anlagenklasse (z.B. Büro- und Informationstechnik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik) versichert.
In den letzten Jahren wurden vermehrt auch E-Ladestationen (insbesondere im Versorgungsgebiet) versichert. Am häufigsten anzutreffen sind hierbei Schäden durch Feuer, Vandalismus und Fahrzeuganprall. Der einzelne Schaden ist zumeist jedoch nicht sonderlich hoch, sodass Stadtwerke häufig dazu übergehen, diesen Bereich in den Eigenbehalt zu nehmen.
Die Versicherung von Photovoltaikanlagen fällt ebenfalls in den Bereich der Elektronikversicherung. Neben der Versicherung des Sachschadens durch zum Beispiel Feuer- und Sturm-/ Hagelereignisse, beinhaltet guter Versicherungsschutz auch immer die Versicherung des Sachfolgeschadens. Hiermit ist der Betriebsunterbrechungsschaden gemeint, also die Versicherung von Ertragsausfällen und/ oder Mehrkosten.