VERMÖGENSEIGENSCHADENVERSICHERUNGEN
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Insbesondere kommunale Abfallentsorgungsunternehmen schließen oft auch Vermögenseigenschadenversicherungen ab. Diese ersetzen nicht die D&O-Versicherung, sondern ergänzen diese. Während bei der D&O-Versicherung lediglich die Organe und Gremienmitglieder sowie die leitenden Angestellten Versicherungsschutz genießen, erstreckt sich der Versicherungsschutz der Vermögenseigenschadenversicherung auf sämtliche Bedienstete und sonstige vertraglich definierte Vertrauenspersonen.
Anders als in der D&O-Versicherung sind in der Vermögenseigenschadenversicherung nicht nur fahrlässig begangene Pflichtverletzungen versichert, sondern Versicherungsschutz besteht auch bei vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen. Es muss auch nicht eine Inanspruchnahme der schadenstiftenden Person erfolgen, sondern es ist ausreichend, wenn durch eine Pflichtverletzung einer versicherten Person am Vermögen des Versicherungsnehmers ein Schaden entstanden ist.
Auch Vermögenseigenschadenversicherungen haben natürlich besondere und allgemeine Bedingungen, deren Ausgestaltung über die Qualität des Versicherungsschutzes entscheidet. Es gibt in diesem Segment auch Wettbewerb, zumindest zwischen den Kommunalversicherern (die in diesem Versicherungsbereich Marktführer sind) sowie einem weiteren privaten Versicherungsunternehmen, das diese Sparte aber auch schon seit Jahrzehnten erfolgreich betreibt.
Insofern haben wir unsere Kunden auch schon mehrfach im Rahmen von EU-weiten und nationalen Ausschreibungen von Vermögenseigenschadenversicherungsverträgen unterstützt.