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Versicherungsschutz für Kommunen
und öffentliche Institutionen

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR KOMMUNEN UND ÖFFENTLICHE INSTITUTIONEN

Seit dem Jahr 2000 liegt ein besonderer Fokus auf der Beratung von Kommunen, Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Einrichtungen. Hierunter zählen Universitäten und Hochschulen, öffentliche Museen, Träger der öffentlichen Renten- und Krankenversicherung sowie andere öffentliche und kommunale Unternehmen. Spezialisiert tätig sind wir in diesen Bereichen für öffentliche Abfallentsorgungsunternehmen sowie für öffentliche Versorgungsunternehmen und Stadtwerke.

Für unsere öffentlichen Mandanten analysieren wir die Risikoverhältnisse und bewerten den vorliegenden Versicherungsschutz. Anschließend folgt in der Regel eine nationale oder EU-weite Ausschreibung der Versicherungsverträge. Im Falle großer Versicherungsschäden stehen wir für die Bearbeitung der Schäden, die adäquate Interessenvertretung gegenüber den Versicherungsgesellschaften sowie das gesamte Schadenmanagement zur Verfügung.

ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN VERSICHERUNGSSPARTEN

Gebäude- und Inventarversicherung

Die meisten deutschen Kommunen und Gebietskörperschaften verfügen über einen kommunalen Versicherungsschutz für ihre eigenen Liegenschaften und Gebäude sowie das bewegliche Anlagenvermögen.

Versichert wird das Anlagevermögen im Wesentlichen gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/ Hagelschäden und im Bereich des Inventars zusätzlich gegen Einbruchdiebstahl.

Selbstbehalte werden nur in Ausnahmefällen vereinbart. In zunehmendem Maße entscheiden sich Gebietskörperschaften auch für weitergehenden Versicherungsschutz, z.B. im Bereich der Elementarversicherung.

Der Grund ist, dass einige Landesregierungen verstärkt darauf drängen, dass die Kommunen sich auch gegen diese Schäden versichern und Hilfen (z.B. bei großflächigen Überflutungen) davon abhängig machen, ob ein Versicherungsschutz abgeschlossen worden ist, bzw. zu wirtschaftlichen Bedingungen abschließbar gewesen wäre (so z.B. im Freistaat Sachsen).

Wer sind die Hauptversicherer in diesem Bereich?

Hauptversicherer in diesem Bereich sind immer noch die öffentlich-rechtlichen Versicherer. Einen gewissen Marktanteil (aber regional unterschiedlich) haben auch die Kommunalversicherer.

In diesem Segment herrscht aber ein durchaus nicht unerheblicher Wettbewerb, der gerade in den letzten 15 Jahren zu deutlichen Veränderungen der Versicherungsbedingungen und sinkenden Prämien geführt hat.

Beispiele für konzeptionelle Unterschiede

Die konzeptionellen Unterschiede, die zwischen den einzelnen Anbietern bestehen, sind sehr vielfältig.

Kommunalen Sachversicherungsschutz gibt es in allen Qualitäten. Dieser Versicherungsschutz kann sehr schlecht, d.h. ohne nennenswerte Deckungserweiterungen zu den Allgemeinen Bedingungen, ausgestaltet sein. Es gibt auch sehr ausgefeilte Versicherungskonzepte, die einen weitgehenden kommunalen Versicherungsschutz bieten.

Es würde den Rahmen einer solchen kurzen Erläuterung sprengen, die gesamten Unterschiede zu beschreiben.

Die Annahme, dass eine kommunale Gebäudeversicherung ein feststehender und mit Inhalt belegter Begriff ist, ist also ein Irrtum. Ein Qualitätsurteil über eine Versicherung kann man nur nach eingehender Analyse des geschriebenen Bedingungszweckes (der Erweiterung in Bezug auf die Allgemeines Bedingungen) und der Bewertung der dafür zu zahlenden Versicherungsprämie vornehmen.

Gibt es in diesem Bereich Wettbewerb?

Wie oben schon angedeutet, gibt es einen erheblichen Wettbewerb und es ist auch zu beobachten, dass die meisten kommunalen Versicherungsausschreibungen die Gebäude- und Inventarversicherung zum Inhalt haben.
Das Team der Elmar Sittner Risikomanagement und Versicherungsberatung GbR hat in diesem Bereich schon über 300 solcher und ähnlicher nationaler und EU-weiter Ausschreibungen von Versicherungsverträgen begleitet. (vgl. Referenzen).

Technische Versicherungen

Unter Technischen Versicherungen versteht man die Maschinenversicherung von z. B. Kläranlagen und Kraftwerken und auch die Elektronikversicherung und die Photovoltaikversicherung. Ferner zählt auch die Bauleistungs- und Montageversicherung dazu.

Dabei handelt es sich um Spezialversicherungen, die aber zunehmend bei den meisten Kommunen vorhanden sind.

Es gibt natürlich noch eine Vielzahl von weiteren technisches Versicherungsbereichen. Im Falle von Bauvorhaben muss man sich z.B. häufig dem Thema der Bauleistungsversicherung befassen. Nicht alle Technischen Versicherungen können hier vorgestellt werden.

a.) Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung versichert die versicherten Sachen gegen sämtliche unvorhergesehen eintretende Schäden.

Die in der Inhaltsversicherung versicherten Gefahren, als Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Einbruchdiebstahl, sind in der Elektronikversicherung ebenfalls mitversichert. Es ist also darauf zu achten, dass, sofern beide Versicherungen bestehen, die elektronischen Geräte aus der Inventarversicherungssumme entweder herausgerechnet werden oder aber diese Gefahren in der Elektronikversicherung abgeschlossen werden. Andernfalls entsteht eine Doppelversicherung.
Analysiert man die Schadenverläufe in der Elektronikversicherung nach der Schadenart, so stelle man fest, dass die meisten eingetretenen Schäden in den Bereichen Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl zu finden sind. Nur sehr selten findet man überhaupt Schäden vor, die eine andere Ursache (z.B. Fehlbedienung) haben. Auch Schäden aufgrund von Überspannung durch Blitzschlag sind in der Inventarversicherung in aller Regel mitversichert, sodass auch dies keinen Grund für eine separate Elektronikversicherung darstellt.

Deckung von Datenschäden / Unterbrechungen

Bei der Prüfung, ob Elektronikversicherungsschutz sinnvoll ist, sollte man nicht vergessen, das Thema der Datenverluste und Unterbrechungsschäden zu analysieren. Es kann durchaus sein, dass ein kleiner Sachschaden an Servern oder sonstigen Einrichtungen (z.B. Prozessleittechnik) einen sehr großen Datenverlust mit den entsprechenden Folgekosten nach sich zieht, der dann oftmals unversichert bleibt.

Was folgt daraus?

Die Elektronikversicherung sollte also wirklich auf ihren Nutzen überprüft werden und es sollten evtl. Selbstbehalte vereinbart werden.

Andererseits hat die Ausschreibungspraxis gezeigt, dass dort oft Ergebnisse erzielt wurden, die einerseits einen erheblich erweiterten Versicherungsschutz ermöglichten und andererseits nur noch einen Bruchteil der zuvor vereinbarten Prämien erforderten.

Unter solchen neuen Voraussetzungen kann dann eine Elektronikversicherung evtl. wieder als wirtschaftlich eingestuft werden. Es ist aber einzuschätzen, dass die meisten noch unverändert bestehenden kommunalen Elektronikversicherungsverträge derzeit völlig unwirtschaftlich sind.

b.) Photovoltaikversicherung

Eine Spezialform der Elektronikversicherung ist die Photovoltaikversicherung.
Diese deckt an den immer häufiger auch auf kommunalen Objekten zu findenden Photovoltaikanlagen sämtliche dort einzutretende Schäden. Versichert ist u. a. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Schäden durch Hagel, aber auch sonstige Schäden, z.B. durch Fehlhandhabung oder technischen Ursachen.

Wichtig ist auch, dass dort der Ertragsausfallschaden als Folgeschaden immer und ohne besondere Vereinbarung mitversichert ist. Es gibt in diesem Bereich verschiedene Spezialkonzepte u.a. über in diesem Bereich spezialisierte Versicherungsmakler. Diese Konzepte sollten vor einem Abschluss (genau wie die entsprechenden Prämienangebote) miteinander verglichen werden.

c.) Maschinenversicherung

In der Maschinenversicherung sind ebenfalls sämtliche unerwartet eintretende Schäden mitversichert, soweit keine Ausschlüsse vorliegen.

Solchen Versicherungsschutz setzt man oftmals selektiv für hochwertige Maschinentechnik ein. Bei stationären Maschinen ist die Feuergefahr ausgeschlossen - dies sollte unbedingt beachtet werden.

Die Maschinen sind also in der Feuerversicherung mitzuversichern.
Auch in der Maschinenversicherung sollt man nicht vergessen zu analysieren, ob es infolge eines Maschinenschadens nicht auch zu einem Unterbrechungsschaden (also dem nachfolgenden Vermögensschaden) kommen kann. Dies ist z.B. bei Blockheizkraftwerken regelmäßig der Fall, da die betreffende Wärme oder der Strom dann anderweitig beschaffen werden müssen (Mehrkosten).

Bei z. B. einer Sickerwasserkläranlage kann ein Ausfall sehr teuer werden, da das gesamte Sickerwasser dann fremdentsorgt werden müsste, was hohe Entsorgungs- und Transportkosten nach sich zieht.

Wie ist die Marktsituation in der Maschinenversicherung?

Die Maschinenversicherungen liegen in aller Regel bei den Versicherern, die auch die Gebäude- und Inventarversicherungen haben, also zum überwiegenden Teil bei den öffentlich-rechtlichen Versicherern.

Wettbewerb herrscht in diesem Bereich aber durchaus, und zwar nicht nur auf der Prämienseite, sondern wie in den Sach- und technischen Versicherungsbereichen auch auf der Bedingungsseite.
Gerade bei Maschinenversicherungsverträgen kommt es auf das sogenannte "Kleingedruckte" entscheidend an, wenn der Schaden der Höhe nach festgestellt wird.

Bei Ausschreibungen hat es gerade auch in dem Bereich der Maschinenversicherungen erhebliche Verbesserungen und Kosteneinsparungen gegeben.

d) Bauleistungsversicherung/Montageversicherung

Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) deckt, wie der Name schon sagt, die Bauleistung ab.

Das Werk, das vom Bauunternehmen geschaffen wird (inkl. evtl. eingelagerter Materialien und Arbeitsmittel), ist in der Bauleistungsversicherung gegen unvorhergesehen eintretende Schäden versichert.

Häufig wird darüber gestritten, ob ein Ereignis unvorhergesehen war (z. B. bei Witterungs-einflüssen) oder nicht.

Kommunen, die große Bauvolumina zu vergeben haben, schließen nicht immer solche Bauleistungsversicherungen selbst ab, obwohl dies empfehlenswert ist. Oftmals ist zu beobachten, dass der Abschluss der Bauleistungsversicherung dem Unternehmer oder den Unternehmen, die Auftragnehmer sind, überlassen wird.

Letzteres ist aber eigentlich nur dann möglich, wenn ein Generalunternehmer oder -übernehmer vergeben wird, der dann für das gesamte Bauvorhaben eine einheitliche Bauleistungsversicherung abschließt. Vergibt man losweise, so funktioniert dies nicht, sondern man muss den Abschluss der Bauleistungsversicherung als Bauherr selbst tätigen. Die Unternehmen werden dann mit einem jeweils auf ihren Beitrag berechneten Anteil der Prämie belastet und sind mitversichert.
Im Bereich der Bauleistungsversicherung gibt es keine Erkenntnisse darüber, ob es Marktführerschaften gibt. Hier handelt es sich um einen Markt, bei dem seit jeher die technischen Versicherer dominieren und der durch einen völlig freien Wettbewerb gekennzeichnet ist.
Allerdings sind Ausschreibungen hier nicht sehr häufig zu beobachten und betreffen in der Regel nur sehr exponierte große Bauvorhaben.

Erstaunlich ist, dass Städte und Landkreise sich nur selten Gedanken darüber machen, einen Rahmenvertrag für ihr gesamtes jährliches Bauvolumen abzuschließen. Dies könnte dazu führen, dass qualitativ besserer Versicherungsschutz zu einer geringen Prämie zustande kommt. Ferner ist dann gewährleistet, dass man die Kontrolle über die Qualität des Versicherungsschutzes hat und dass man als Versicherungsnehmer auch die Entschädigung erhält.

Man ist in diesem Fall nicht darauf angewiesen, dass der Unternehmer seinen Bauleistungsvertrag belastet (was diese oftmals aufgrund der eventuellen Gewinnbeteiligungsvereinbarung nicht gerne tun), sondern ist selbst Herr des Verfahrens.

Grundsätzlich lässt sich zu den gesamten technischen Versicherungen sagen, dass Ausschreibungen (egal ob nationale oder EU-weite Ausschreibungen) aufgrund des guten Wettbewerbsmarktes immer zu sehr guten Ergebnissen geführt haben.

Vermögenseigenschadenversicherung

Die Vermögenseigenschadenversicherung (diese zählt auch zu den Financial-Lines-Versicherungen) deckt Vermögensschäden (also nicht Sach- und Personenschäden), die dem Versicherungsnehmer selbst durch die Tätigkeit seiner Mitarbeiter entstehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Handlung des Mitarbeiters fahrlässig oder vorsätzlich gewesen ist. Es handelt sich also um eine Mischform einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (mit Eigenschadenersatz) und einer Vertrauensschadenversicherung, die in der Regel nur vorsätzlich herbeigeführte Schäden abdeckt.

Die Deckungssummen sind eher gering und enden oftmals bei EUR 500.000,00 pro Schaden. Lediglich für einen ausgewählten Personenkreis werden darüberhinausgehend höhere Deckungen angeboten.

Die Vermögenseigenschadenversicherung ist bei Kommunen und anderen Gebietskörperschaften sehr verbreitet.

Aufgrund der Vielzahl der Ausschüsse und der Tatsache, dass hier der Frequenzschaden und nicht der Großschaden gedeckt wird, ist sie aber nicht unumstritten.

Gibt es einen Wettbewerbsmarkt?

Jahrelang hat es in diesem Segment aufgrund des mangelnden Interesses der privaten Versicherungsunternehmen kaum Wettbewerb gegeben. Der Markt wurde allein den Kommunalversicherern überlassen, sodass es lange keine Ausschreibungen solcher Versicherungsverträge gegeben hat.

Schon im Jahr 2014 hat sich dies allerdings grundlegend geändert und durch Hinzutreten eines Versicherungsunternehmens mit guten Angeboten (auch im Rahmen von EU-weiten Ausschreibungsverfahren) ist hier ein nennenswerter Wettbewerbsmarkt entstanden. Teilweise wurden die Prämien erheblich abgesenkt.

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherungen (also Haftpflicht- und Kaskoversicherungen) bedürfen keiner Erläuterung, da der Inhalt allgemein bekannt ist.

Die meisten Kommunen sind entweder bei den Kommunalen Schadenausgleichen oder bei den Kommunalversicherern versichert. Sicherlich besteht aber auch ein gewisser Marktanteil der öffentlich-rechtlichen und der privaten Versicherer.

Im Kfz-Versicherungsbereich herrscht seit jeher ein heftiger Wettbewerb, und zwar sowohl auf der Prämien- als auch auf der Bedingungsseite.

Für Kommunen mit einer besonders guten Schadenquote (also Relation zwischen gezahlter Nettoprämie und durchschnittlichen Schadenaufkommen pro Jahr) war es daher schon immer lohnenswert, Vergleiche anzustellen. Auch ist feststellbar, dass insbesondere im Bereich der Kaskoversicherung viele private Versicherer willens und in der Lage sind, weitergehenden Versicherungsschutz anzubieten als dies die Kommunalversicherer und Schadenausgleiche tun. Letztere bieten Versicherungsschutz in der Regel lediglich auf Basis der AKB, also der Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen, an.

Gibt es Ausschreibungen in diesem Bereich?

In letzteren Bereich gibt es im Gegensatz zu den oben genannten Versicherungsbereichen gelegentlich auch EU-weite Ausschreibungen.

In diesen Ausschreibungen sind allerdings durchaus schon erhebliche Prämienreduzierungen für die ausschreibende Körperschaft erzielt worden. Ferner ist es oftmals auch gelungen, deutliche Verbesserungen des Versicherungsschutzes zu erreichen.

Auch Vereinfachungen der Handhabung gehen mit neuen Modellen einher. So wird z. B. pro Fahrzeug einer bestimmten Gruppe (PKW, LKW, Anhänger) oft eine für alle Fahrzeuge dieser Gruppe gleiche Stückprämie angeboten. Zugänge und Abgänge werden mitversichert und mit einem einfachen Abrechnungsverfahren erfasst. Auf diese Weise spart die Verwaltung Arbeitsaufwand und der Versicherer Kosten.

Kommunale Haftpflichtversicherung

Der Begriff "Haftpflicht" ist in keinem Gesetz definiert. Er umschreibt die Verpflichtung zum Ersatz des einem Dritten zugefügten Schadens. Die Verpflichtung zum Schadenersatz kann einerseits gesetzliche Anspruchsgrundlagen und andererseits vertragliche Anspruchsgrundlagen haben. Für Kommunen sind die Vorschriften über unerlaubte Handlungen §§ 823 bis §§ 853 BGB von besonderer Bedeutung.

Zweck der kommunalen Haftpflichtversicherung ist es, Kommunen und andere Gebietskörperschaften vor finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen, die sie dann erleiden können, wenn sie von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen schadenersatzpflichtig gemacht werden.

Wer bietet einen solchen kommunalen Versicherungsschutz an?

Verbreitet sind die Kommunen teilweise in sog. "Schadenausgleichen" organisiert. Dabei handelt es sich um nicht-rechtsfähige Vereine, in denen die Gebietskörperschaften Mitglied sind.


In einem Umlageverfahren werden dort die entstehenden Haftpflichtschäden verteilt. Bekannte Umlageverfahren sind z. B. der Kommunale Schadenausgleich Berlin, der Kommunale Schadenausgleich Hannover oder der Kommunale Schadenausgleich westdeutscher Städte in Bochum.

Daneben wird von Kommunalversicherern ein Spezialprodukt in diesem Bereich angeboten. Dies sind z.B. der GVV Kommunalversicherung Köln oder aber auch vergleichbare Versicherer in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin.

Besonderheiten

Ein besonderes Merkmal des Deckungsschutzes über Schadenausgleiche und Kommunalversicherer ist, dass dort keine Limitierung der Haftung durch eine Deckungssumme vereinbart wird. Lediglich im Bereich der Umwelt-Haftpflichtversicherung werden in der Regel Begrenzungen z.B. auf EUR 20 Mio. oder EUR 30 Mio. pro Schaden vorgenommen. Diese sind aber sehr auskömmlich gewählt. Ein weiterer Vorteil dieser Spezialdeckung ist es, dass eine sehr weitgehende Einbeziehung von Umweltanlagen stattfindet, ohne dass man diese einzeln deklarieren muss. Privatversicherer bieten eine solch pauschale Einbeziehung von Umweltanlagen (z.B. auch kleinere Kraftwerke, Kläranlagen, Deponien) nicht an.

Wie ist die Wettbewerbssituation? Gibt es Alternativen zur kommunalen Haftpflichtversicherung?

Diese Alleinstellungsmerkmale sind es auch, die dafür sorgen, dass es in diesem Segment bislang zu nahezu keinem Wettbewerb um kommunale Haftpflichtversicherungen gekommen ist.
Kaum ein privatrechtliches Versicherungsunternehmen ist willens und in der Lage, vergleichbare Produkte zu diesen Preisen zu bieten (dies ist zumindest die derzeitige Marktlage). Natürlich wäre es wünschenswert, wenn auch hier ein bestimmter Wettbewerb aufkäme, zumal viele Kommunen über exzellente Schadenverläufe im Bereich der Haftpflichtversicherung verfügen.

D&O-Versicherung

Was ist eine D&O-Versicherung?

Der Name der D&O-Versicherung stammt aus den USA und steht für "Directors and Officers liability". Es handelt sich dabei um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die z. B. auch für Organmitglieder kommunaler Einrichtungen angeboten wird.

Die Ansprüche, die über eine D&O-Versicherung reguliert werden, sind grundsätzlich im Bereich der kommunalen Haftpflichtversicherung nicht mitversichert. Es handelt sich um Schadenersatzansprüche in Form von Vermögensschaden (also nicht Sach- und Personenschaden).

Braucht eine Kommune oder Gebietskörperschaft einen D&O-Versicherungsvertrag?

Umstritten ist, in welchen Fällen ein solcher Versicherungsabschluss für eine Kommune oder Gebietskörperschaft überhaupt notwendig ist. Es herrscht viel Verwirrung, insbesondere bei der Frage, ob und in welchen Fällen Gremienmitglieder den Haftungsmaßstäben z. B. gemäß §§ 43 ff GmbHG oder §§ 91 ff. AktG unterliegen.

In jedem Fall liegt der Bedarf für diejenigen Mitarbeiter oder Ratsmitglieder vor, die in Organen von kommunalen Gesellschaften oder Beteiligungsunternehmen tätig sind. Dies gilt zumindest dann, wenn über das Unternehmen keine separate D&O-Versicherung besteht. Dieser Abschluss gebührt in den beschriebenen Fällen schon die Fürsorge für Mitarbeiter und der Wunsch nach qualifizierten Kandidaten zur Stärkung und Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstverwaltung.
Ferner wird im Falle einer Inanspruchnahme durch den Abschluss einer D&O-Versicherung auch die entsprechende Haftungsmasse begründet, die ohne eine Versicherung vielleicht gar nicht vorhanden wäre.

Nach dem Schadenpotential, das durch Pflichtverletzungen des versicherten Personenkreises entstehen kann, ist auch die Deckungssumme zu bemessen. Diese sollte hinreichend hoch sein, was aber im Einzelfall zu beurteilen ist.

Eine genaue Analyse der Haftungssituation der zu versichernden Personen (in der Regel Gremienmitglieder von kommunalen Unternehmen oder anderen Institutionen) sollte einem Abschluss in diesem Bereich in jedem Fall vorausgehen.

Wie ist die Wettbewerbssituation?

In der Praxis hat sich gezeigt, dass in diesem Segment die Angebote der angestammten Versicherer oftmals nicht wettbewerbsfähig sind. Eine genaue Markterkundung und Angebotseinholung im Bereich der für D&O-Versicherung spezialisierten Anbieter ist unerlässlich. Hierbei ist zu beachten, dass die Deckungskonzepte der einzelnen Anbieter teilweise erhebliche Unterschiede in der Qualität des Versicherungsschutzes aufweisen.

Bei der Konzeption eines solchen Versicherungsschutzes (und hier spielt es keine Rolle, ob die Gebietskörperschaft selbst Versicherungsnehmer ist oder ein kommunales Unternehmen) muss man auch auf die Eigenheiten dieses speziellen Marktsegments, wie z.B. die durch kommunales Haushaltsrecht in den meisten Fällen bestehender Enthaftungsverpflichtung der Kommune für entsandte Gremienmitglieder, Rücksicht nehmen. Beachtet man solche Regelungen nicht, kann dies in der Konsequenz sogar dazu führen, dass der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es sich hierbei um ein Marktsegment handelt, in dem erheblicher Wettbewerb herrscht und in dem ein genauer Vergleich unerlässlich ist.
Im Jahre 2020 haben die Versicherer begonnen, Verträge zu kündigen, um höhere Prämien und zusätzliche Leistungsanschlüsse zu vereinbaren.

Ausschreibungsverfahren, egal ob eine EU-weite oder nationale Ausschreibung, von D&O-Versicherungsverträgen sind eher selten. Dies liegt natürlich auch daran, dass die Prämien in der Regel deutlich unterhalb der Schwellenwerte liegen. Wir haben aber im Rahmen größerer Ausschreibungen durchaus auch schon Ausschreibungen von D&O-Versicherungsverträgen für unsere Mandanten aus dem Bereich der Gebietskörperschaften und öffentlichen Institutionen durchgeführt.

Kunstausstellungsversicherung

Großstädte, aber auch durchaus der eine oder andere Landkreis, haben Museen und verfügen dementsprechend auch über Kunstausstellungsversicherungen. Die Kunstausstellungsversicherung ist eine Spezialversicherung der Transportversicherung. Sie wird normalerweise für sämtliche Exponate, ob in Ausstellungsräumen oder in Depots, abgeschlossen.

Grundsätzlich sollte eine Kunstausstellungsversicherung die versicherten Sachen vor sämtlichen unvorhergesehen eintretenden Schäden schützen. Versichert sind also auch Beschädigungen durch Besucher oder eigenes Personal.

Es besteht eine Konkurrenz zur Inventarversicherung, in der Kunstwerke (oftmals mit einer bestimmten Obergrenze versehen) im Regelfall mitversichert sind. Die Bedingungswerke der Inventarversicherung enthalten aber häufig Bestimmungen, die dem Charakter von Kunstwerken nicht gerecht werden (z.B. bei der Definition des Versicherungswertes). Daher ist es generell zu empfehlen, solche Spezialversicherungen abzuschließen.

Auch bei Kunstausstellungsversicherungen gibt es erhebliche Unterschiede in der Vertragsqualität. Niemals ist es ausreichend, nur die Allgemeinen Bedingungen zu Grunde zu legen. Der Versicherungsschutz wird entscheidend bestimmt (hier unterscheidet sich die Kunstausstellungsversicherung nicht von dem oben beschriebenen Sachversicherungssparten) durch die Qualität der Besonderen Vereinbarungen.

Die Kunstausstellungsversicherung zeichnet sich in aller Regel durch einen exzellenten Schadenverlauf aus. Gleichwohl ist es unüblich, Selbstbehalte zu vereinbaren. Darüber sollte aber bei der Neuordnung des Versicherungsschutzes nachgedacht werden.

Auch bei der Kunstausstellungsversicherung ist festzustellen, dass diese im Wesentlichen bei den Versicherern abgeschlossen worden sind, die auch die Gebäude- und Inventarversicherung zeichnen. Dies ist aber keineswegs zwingend, da es Versicherungsunternehmen gibt, die speziell in diesem Bereich der Kunstausstellungsversicherung über exzellente Bedingungswerke verfügen und die auch hier gute Prämien anbieten. Es spricht nichts dagegen, die Kunstausstellungsversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen abzuschließen als die Gebäude- und Inventarversicherung.

Einen solchen Abschluss muss die eingehende Analyse des angebotenen Bedingungswerkes und der Prämien vorausgehen. Bei den Bedingungswerken sollte man besonders auf den Bereich der Obliegenheiten einen Schwerpunkt setzen. Häufig werden dort Verpflichtungen als Obliegenheit formuliert, die der Versicherungsnehmer in der täglichen Praxis nicht einhalten kann. In solche einem Fall ist der Versicherungsschutz dann von vornherein in Gefahr.

Oft werden auch gravierendere Defizite des Versicherungsschutzes festgestellt. So gibt es teilweise keine dem Kunstmarkt entsprechende Wertdefinition. Der Vollwert (z.B. bei Feuerschäden wichtig) ist in den vergangenen Jahren nicht der Marktpreisentwicklung angepasst worden (Auktionspreise für hochwertige Kunstwerke sind stark gestiegen) oder Erstrisikosumme ist nicht adäquat zu den vorgefundenen Risiken gewählt worden.

Gibt es einen Wettbewerbsmarkt?

Im Rahmen von EU-weiten und nationalen Ausschreibungen von Kunstausstellungs-versicherungen ist es aber schon gelungen, trotz deutlicher Anhebung der Limite und Versicherungssummen, eine nennenswerte Prämienreduzierung zu erreichen. Grund ist der in den vergangenen Jahren durch den Wettbewerb eingetretene Prämienverfall.

Cyberversicherung

Kaum eine Kommune oder Gebietskörperschaft verfügt bislang über Versicherungsschutz im Bereich der Cyberversicherung. In Anbetracht der Tatsache, dass der jährliche Schaden durch Cybercrime weltweit derzeit ca. 8 Mio. US-$ beträgt und allein in Deutschland jährlich Schäden in Höhe von über EUR 200 Milliarden entstehen (dies sind ca. 5 % des Bruttoinlandsproduktes), ist dies kaum nachvollziehbar.

In Deutschland waren schon viele Kommunen und andere öffentliche Institutionen Opfer einer Cyberattacke.

Ein Grund liegt aber in der oftmals noch (aus Sicht der Versicherer) mangelhaften IT-Sicherheit in den meisten Städten, Kommunen und Landkreisen. Hier setzen wir an und bieten zunächst einmal eine Beurteilung des sogenannten Reifegrades an.

Wir begleiten anschließend das gesamte Verfahren, also die Bedarfsbestimmung und den Abschlussprozess. In einigen Fällen haben wir Ausschreibungen in der Cyberversicherung auch bereits durchgeführt bzw. wir sind mit den entsprechenden Vorbereitungen beschäftigt. Aufgrund des nicht homogenen Marktes muss eine solche Ausschreibung allerdings besonders gut vorbereitet werden, um nicht zu scheitern.

Vorangestellt sei ein Überblick über die Versicherungsbereiche, die speziell bei Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Institutionen eine Rolle spielen. Nicht betrachtet wird hier allerdings der gesamte Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, der über Berufsgenossenschaften abgeschlossen wird.

DAS SIND WIR

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für unabhängige Versicherungsberatung und Risikomanagement. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Kommunen, Städten, Gemeinden, sonstigen öffentlichen Institutionen und Unternehmen. Wir betreuen zudem Ihre EU-weiten und nationalen Versicherungsausschreibungen für einen perfekten Versicherungsschutz. Eine Spezialisierung bieten wir für Abfallentsorgungs- und Recyclingunternehmen sowie Stadtwerke und Versorgungsunternehmen.

RUFEN SIE UNS AN

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