VERMÖGENSEIGENSCHADENVERSICHERUNG
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Die Vermögenseigenschadenversicherung (diese zählt auch zu den Financial-Lines-Versicherungen) deckt Vermögensschäden (also nicht Sach- und Personenschäden), die dem Versicherungsnehmer selbst durch die Tätigkeit seiner Mitarbeiter entstehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Handlung des Mitarbeiters fahrlässig oder vorsätzlich gewesen ist. Es handelt sich also um eine Mischform einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (mit Eigenschadenersatz) und einer Vertrauensschadenversicherung, die in der Regel nur vorsätzlich herbeigeführte Schäden abdeckt.
Die Deckungssummen sind eher gering und enden oftmals bei EUR 500.000,00 pro Schaden. Lediglich für einen ausgewählten Personenkreis werden darüberhinausgehend höhere Deckungen angeboten.
Die Vermögenseigenschadenversicherung ist bei Kommunen und anderen Gebietskörperschaften sehr verbreitet.
Aufgrund der Vielzahl der Ausschüsse und der Tatsache, dass hier der Frequenzschaden und nicht der Großschaden gedeckt wird, ist sie aber nicht unumstritten.
Gibt es einen Wettbewerbsmarkt?
Jahrelang hat es in diesem Segment aufgrund des mangelnden Interesses der privaten Versicherungsunternehmen kaum Wettbewerb gegeben. Der Markt wurde allein den Kommunalversicherern überlassen, sodass es lange keine Ausschreibungen solcher Versicherungsverträge gegeben hat.
Schon im Jahr 2014 hat sich dies allerdings grundlegend geändert und durch Hinzutreten eines Versicherungsunternehmens mit guten Angeboten (auch im Rahmen von EU-weiten Ausschreibungsverfahren) ist hier ein nennenswerter Wettbewerbsmarkt entstanden. Teilweise wurden die Prämien erheblich abgesenkt.