CYBERVERSICHERUNGEN
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Die jährlichen Schäden durch Cybercrime betragen ca. 8 Billionen US-$. Allein in Deutschland entstehen jährlich Schäden in Höhe von EUR 200 Milliarden, was ungefähr 5 % des Brutto-inlandsproduktes entspricht.
Insofern sollten Unternehmen, insbesondere wenn sie zur kritischen Infrastruktur zu rechnen sind und ggf. auch die NIS2-Richtlinie zu beachten haben, sich auch mit dem Thema einer Cyberversicherung auseinandersetzen. Das Nichtvorhandensein einer Cyberversicherung könnte im Falle eines entsprechenden Sachschadens, z. B. durch Ransomware, sogar als Pflichtverletzung der entsprechenden Leitungsorgane oder Geschäftsführung eingestuft werden.
Es gibt zwar ca. 30 Cyberversicherer in Deutschland, für Abfall- und Entsorgungsunternehmen stehen aber nur ein Teil dieser Versicherer überhaupt zur Verfügung. Wir helfen hier schon bei der Bestimmung, ob der vorhandene IT-Sicherheitsstandards überhaupt mit den Voraussetzungen der Cyberversicherer für Deckung in Übereinstimmung steht (Reifegradbestimmung). Danach begleiten wir den gesamten Prozess, also die Durchführung einer Gefährdungsanalyse, der Entwicklung einer Platzierungsstrategie sowie der Begleitung eines eventuell notwendigen Risikodialoges. Erst danach erfolgt in der Regel die Platzierung, bei Unternehmen, die dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, ggf. auch im Rahmen einer EU-weiten oder nationalen Ausschreibung.