TECHNISCHE
VERSICHERUNGEN

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Unter Technischen Versicherungen versteht man die Maschinenversicherung von z. B. Kläranlagen und Kraftwerken und auch die Elektronikversicherung und die Photovoltaikversicherung. Ferner zählt auch die Bauleistungs- und Montageversicherung dazu.

Dabei handelt es sich um Spezialversicherungen, die aber zunehmend bei den meisten Kommunen vorhanden sind.

Es gibt natürlich noch eine Vielzahl von weiteren technisches Versicherungsbereichen. Im Falle von Bauvorhaben muss man sich z.B. häufig dem Thema der Bauleistungsversicherung befassen. Nicht alle Technischen Versicherungen können hier vorgestellt werden.

a.) Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung versichert die versicherten Sachen gegen sämtliche unvorhergesehen eintretende Schäden.

Die in der Inhaltsversicherung versicherten Gefahren, als Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Einbruchdiebstahl, sind in der Elektronikversicherung ebenfalls mitversichert. Es ist also darauf zu achten, dass, sofern beide Versicherungen bestehen, die elektronischen Geräte aus der Inventarversicherungssumme entweder herausgerechnet werden oder aber diese Gefahren in der Elektronikversicherung abgeschlossen werden. Andernfalls entsteht eine Doppelversicherung.
Analysiert man die Schadenverläufe in der Elektronikversicherung nach der Schadenart, so stelle man fest, dass die meisten eingetretenen Schäden in den Bereichen Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl zu finden sind. Nur sehr selten findet man überhaupt Schäden vor, die eine andere Ursache (z.B. Fehlbedienung) haben. Auch Schäden aufgrund von Überspannung durch Blitzschlag sind in der Inventarversicherung in aller Regel mitversichert, sodass auch dies keinen Grund für eine separate Elektronikversicherung darstellt.

Deckung von Datenschäden / Unterbrechungen

Bei der Prüfung, ob Elektronikversicherungsschutz sinnvoll ist, sollte man nicht vergessen, das Thema der Datenverluste und Unterbrechungsschäden zu analysieren. Es kann durchaus sein, dass ein kleiner Sachschaden an Servern oder sonstigen Einrichtungen (z.B. Prozessleittechnik) einen sehr großen Datenverlust mit den entsprechenden Folgekosten nach sich zieht, der dann oftmals unversichert bleibt.

Was folgt daraus?

Die Elektronikversicherung sollte also wirklich auf ihren Nutzen überprüft werden und es sollten evtl. Selbstbehalte vereinbart werden.

Andererseits hat die Ausschreibungspraxis gezeigt, dass dort oft Ergebnisse erzielt wurden, die einerseits einen erheblich erweiterten Versicherungsschutz ermöglichten und andererseits nur noch einen Bruchteil der zuvor vereinbarten Prämien erforderten.

Unter solchen neuen Voraussetzungen kann dann eine Elektronikversicherung evtl. wieder als wirtschaftlich eingestuft werden. Es ist aber einzuschätzen, dass die meisten noch unverändert bestehenden kommunalen Elektronikversicherungsverträge derzeit völlig unwirtschaftlich sind.

b.) Photovoltaikversicherung

Eine Spezialform der Elektronikversicherung ist die Photovoltaikversicherung.
Diese deckt an den immer häufiger auch auf kommunalen Objekten zu findenden Photovoltaikanlagen sämtliche dort einzutretende Schäden. Versichert ist u. a. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Schäden durch Hagel, aber auch sonstige Schäden, z.B. durch Fehlhandhabung oder technischen Ursachen.

Wichtig ist auch, dass dort der Ertragsausfallschaden als Folgeschaden immer und ohne besondere Vereinbarung mitversichert ist. Es gibt in diesem Bereich verschiedene Spezialkonzepte u.a. über in diesem Bereich spezialisierte Versicherungsmakler. Diese Konzepte sollten vor einem Abschluss (genau wie die entsprechenden Prämienangebote) miteinander verglichen werden.

c.) Maschinenversicherung

In der Maschinenversicherung sind ebenfalls sämtliche unerwartet eintretende Schäden mitversichert, soweit keine Ausschlüsse vorliegen.

Solchen Versicherungsschutz setzt man oftmals selektiv für hochwertige Maschinentechnik ein. Bei stationären Maschinen ist die Feuergefahr ausgeschlossen - dies sollte unbedingt beachtet werden.

Die Maschinen sind also in der Feuerversicherung mitzuversichern.
Auch in der Maschinenversicherung sollt man nicht vergessen zu analysieren, ob es infolge eines Maschinenschadens nicht auch zu einem Unterbrechungsschaden (also dem nachfolgenden Vermögensschaden) kommen kann. Dies ist z.B. bei Blockheizkraftwerken regelmäßig der Fall, da die betreffende Wärme oder der Strom dann anderweitig beschaffen werden müssen (Mehrkosten).

Bei z. B. einer Sickerwasserkläranlage kann ein Ausfall sehr teuer werden, da das gesamte Sickerwasser dann fremdentsorgt werden müsste, was hohe Entsorgungs- und Transportkosten nach sich zieht.

Wie ist die Marktsituation in der Maschinenversicherung?

Die Maschinenversicherungen liegen in aller Regel bei den Versicherern, die auch die Gebäude- und Inventarversicherungen haben, also zum überwiegenden Teil bei den öffentlich-rechtlichen Versicherern.

Wettbewerb herrscht in diesem Bereich aber durchaus, und zwar nicht nur auf der Prämienseite, sondern wie in den Sach- und technischen Versicherungsbereichen auch auf der Bedingungsseite.
Gerade bei Maschinenversicherungsverträgen kommt es auf das sogenannte "Kleingedruckte" entscheidend an, wenn der Schaden der Höhe nach festgestellt wird.

Bei Ausschreibungen hat es gerade auch in dem Bereich der Maschinenversicherungen erhebliche Verbesserungen und Kosteneinsparungen gegeben.

d) Bauleistungsversicherung/Montageversicherung

Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) deckt, wie der Name schon sagt, die Bauleistung ab.

Das Werk, das vom Bauunternehmen geschaffen wird (inkl. evtl. eingelagerter Materialien und Arbeitsmittel), ist in der Bauleistungsversicherung gegen unvorhergesehen eintretende Schäden versichert.

Häufig wird darüber gestritten, ob ein Ereignis unvorhergesehen war (z. B. bei Witterungs-einflüssen) oder nicht.

Kommunen, die große Bauvolumina zu vergeben haben, schließen nicht immer solche Bauleistungsversicherungen selbst ab, obwohl dies empfehlenswert ist. Oftmals ist zu beobachten, dass der Abschluss der Bauleistungsversicherung dem Unternehmer oder den Unternehmen, die Auftragnehmer sind, überlassen wird.

Letzteres ist aber eigentlich nur dann möglich, wenn ein Generalunternehmer oder -übernehmer vergeben wird, der dann für das gesamte Bauvorhaben eine einheitliche Bauleistungsversicherung abschließt. Vergibt man losweise, so funktioniert dies nicht, sondern man muss den Abschluss der Bauleistungsversicherung als Bauherr selbst tätigen. Die Unternehmen werden dann mit einem jeweils auf ihren Beitrag berechneten Anteil der Prämie belastet und sind mitversichert.
Im Bereich der Bauleistungsversicherung gibt es keine Erkenntnisse darüber, ob es Marktführerschaften gibt. Hier handelt es sich um einen Markt, bei dem seit jeher die technischen Versicherer dominieren und der durch einen völlig freien Wettbewerb gekennzeichnet ist.
Allerdings sind Ausschreibungen hier nicht sehr häufig zu beobachten und betreffen in der Regel nur sehr exponierte große Bauvorhaben.

Erstaunlich ist, dass Städte und Landkreise sich nur selten Gedanken darüber machen, einen Rahmenvertrag für ihr gesamtes jährliches Bauvolumen abzuschließen. Dies könnte dazu führen, dass qualitativ besserer Versicherungsschutz zu einer geringen Prämie zustande kommt. Ferner ist dann gewährleistet, dass man die Kontrolle über die Qualität des Versicherungsschutzes hat und dass man als Versicherungsnehmer auch die Entschädigung erhält.

Man ist in diesem Fall nicht darauf angewiesen, dass der Unternehmer seinen Bauleistungsvertrag belastet (was diese oftmals aufgrund der eventuellen Gewinnbeteiligungsvereinbarung nicht gerne tun), sondern ist selbst Herr des Verfahrens.

Grundsätzlich lässt sich zu den gesamten technischen Versicherungen sagen, dass Ausschreibungen (egal ob nationale oder EU-weite Ausschreibungen) aufgrund des guten Wettbewerbsmarktes immer zu sehr guten Ergebnissen geführt haben.

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